18.03.2020 – Auswirkungen der Coronakrise auf den Saisonstart
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 17.03.2020 eine Landesverordnung in Kraft gesetzt, die sich auch auf unseren Vereinsbetrieb auswirkt.
Auf Empfehlung des SVSH sowie des Kreisseglerverbandes soll daher zunächst bis zum 19.04.2020 das Einkranen der Schiffe sowie jegliche Nutzung der Gewässer und Häfen unterbleiben. Dies betrifft auch das Verlegen der Schiffe vom Winterlager in den WSF-Hafen.
Die Vereinsaktivitäten des WSF auf dem Gelände und im Bootshaus sowie unser Hafenbetrieb ruhen vorerst im genannten Zeitraum.
Bitte beachtet ggf. auch den Aushang am Bootshaus.
Ziel dabei ist es einen solidarischen Beitrag zu leisten, dass die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS CoV 2 in der Bevölkerung verlangsamt wird.