Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im WSF

 

Die Satzung des Vereins unterscheidet drei Arten von Mitgliedschaften:

1. Ordentliche Mitglieder
Aktive Mitglieder, die sich mit oder ohne Boot am sportlichen Vereinsleben beteiligen; leisten bei Eintritt in den Verein eine Einlage in das Vereinsvermögen; leisten durch Teilnahme an Arbeitsdiensten einen Beitrag zur Erhaltung des Vereinseigentums; grundsätzliche Liegeplatzberechtigung im Hafen und an Land; Benutzung aller Vereinsanlagen; volles Stimmrecht zu allen Abstimmungen.
Ruhende Mitglieder, die auf eigenen Antrag auf Liegeplatzanrecht verzichten und dafür von der Arbeitsdienstpflicht befreit werden (Umwandlung in den aktiven Stand ist möglich);
Ehrenmitglieder, die aufgrund außerordentlicher Verdienste von der Hauptversammlung ernannt werden; besitzen alle Rechte der Aktiven, aber nicht deren Pflichten.

2. Außerordentliche Mitglieder
Passive Mitglieder, ohne Boot; fördern den Verein, beteiligen sicht aber nicht aktiv am sportlichen Geschehen; Nutzung des Vereinsgeländes und des Vereinshauses; besitzen keine Eigentumsanteile und daher auch nur eingeschränktes Stimmrecht (kein Stimmrecht das Vereinsvermögen betreffend).

3. Jugendliche Mitglieder
werden in der Jugendabteilung zusammengefasst, die vom Jugendobmann geleitet wird; sollen an der jugendfördernden Schulung teilnehmen; scheiden mit Ablauf des 18. Lebensjahres aus der Jugendabteilung aus, können dann auf Antrag als ordentliche Mitglieder übernommen werden.

  • Anträge auf Umwandlung von Mitgliedschaften
    schriftlich bis zum 31.12. an den Vorstand

(auszugsweise und sinngemäße Wiedergabe der wesentlichen Rechte und Pflichten;
der komplette und verbindliche Wortlaut ist der Satzung zu entnehmen)