Arbeitsdienst

Arbeitsdienst gehört zum Verein dazu

 

Im Jahr finden zwei allgemeine Arbeitseinsätze auf den WSF-Anlagen statt. Jedes aktive WSF-Mitglied leistet pro Kalenderjahr 16 Stunden Arbeitsdienst; der Nachweis darüber erfolgt per Eintrag und Unterschrift in die beim Arbeitsdienst ausliegende Liste.

Im Rahmen der allgemeinen Arbeitsdienste (im Frühjahr bzw. Herbst) nicht geleistete Stunden müssen innerhalb des laufenden Jahres vor- bzw. nachgearbeitet werden.

Dadurch wird die Erhebung der Ausgleichszahlung für nicht-geleisteten Arbeitsdienst erheblich übersichtlicher, da jetzt zum Ende des Jahres klar feststeht, welche Aktiven Mitglieder zu zahlen haben.

Formular zum Nachweis vor- bzw. nachgearbeiteter Dienste
(Ausdrucken und vor Ort durch Hafenmeister/Vorstandsmitglied bestätigen lassen)

Warum wird Eigenleistung erbracht?
Der Arbeitsdienst ist eine gemeinschaftliche Vereinsveranstaltung der Aktiven Mitglieder zum Erhalt des Vereinseigentums und zum Kennenlernen der Mitglieder untereinander außerhalb des gemeinsamen Sports. Seit der Gründung des Vereins ist der Arbeitsdienst tragende Säule des Vereinslebens. Beispielsweise wurden die Zuwegung zum Gelände, das Vereinshaus und die Bootshalle sowie auch die weiteren Einrichtungen der Hafenanlage und des Geländes zum großen Teil in Eigenleistung erbracht. Dieser Tradition fühlen wir uns weiterhin verpflichtet.

Grundsätzliches
Arbeitsdienst ist eine in der Satzung festgelegte Bringeschuld der Aktiven Mitglieder gegenüber der Vereinsgemeinschaft.

Aktive Mitglieder, die Vereinseinrichtungen (Hafen und/oder Gelände) nutzen, sind verpflichtet, beim Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienst jeweils acht Arbeitsstunden (also 16 Stunden im Jahr) persönlich zu leisten.

Die Teilnahme anderer Aktiver Mitglieder (soweit sie z.B. mit ihrem Schiff auswärts liegen und so die WSF-Anlagen eigentlich nicht nutzen) ist ausdrücklich erwünscht. Andere Mitglieder – Ehepartner, Passive und Jugendliche – können freiwillig im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Arbeitsdienst teilnehmen.